ABLAUF ZUM ERWERB EINER FERIENIMMOBILIE

  1. Falls Sie sich für den Erwerb einer Ferieninmobilie entschieden haben, ist es ratsam, ein professionelles Marklerbüro aufzusuchen. Der Markler übernimmt für seine Kunden nebst dem Besichtigen und Auffinden einer Inmobilie auch die korrekte Abwicklung des Kaufes/Verkaufs bis zur Eintragung im Landesregister. Makler, die öffentlich zugängliche Büros betreiben und einer der Maklervereinigungen angehören sind meistens seit vielen Jahren vor Ort ansässig und kennen den Immobilienmarkt sehr genau. Zudem bieten sie weitere wichtige Dienstleistungen wie zum Beispiel Wasser und Stromanmeldung, Übersetzungen und Behördengänge an.

  2. Wenn Sie einmal Ihre Ferienimmobilie ausgewählt haben, erstellt unser Büro einen "Optionsvertrag" , durch den Sie die Möglichkeit erhalten innerhalb eines festgelegten Zeitraums Ihre gewünschte Immobilie notariell zu erwerben. Durch eine Anzahlung von 10% des Kaufpreises, der auf dem dafür speziell eingerichteten Kundenkonto hinterlegt wird, sichern Sie sich das gewünschte Objekt, damit Sie Zeit haben, um alle nötigen finanziellen Transaktionen Ihrerseits durchzuführen. Der Verkäufer oder Optionsgeber geht durch seine Unterschrift eine verbindliche Zusage ein, Ihnen das Objekt zu einem festgelegten Datum notariell zu überschreiben.

  3. In der Zwischenzeit prüfen wir beim Registeramt die Daten der gewünschten Immobilie, sowie ob die Immobilie lastenfrei ist und alle Gemeindeabgaben bis zum heutigen Tage entrichtet wurden. Desweiteren werden wir mit Ihnen als künftiger Eigentümer einer Immobilie in Spanien bei einer Bank Ihrer Wahl ein Konto über Convertible Peseten (Ausländerkonto) eröffnen und bei der Polizei eine Ausländernummer (NIE) beantragen.

  4. Kurz vor Ablauf des Optionsvertrages (z.B. nach drei Monaten) wird unser Büro nach Absprache mit dem Verkäufer einen Notartermin zur Überschreibung der Immobilie festlegen. Dort treffen sich beide Parteien um die notarielle Kaufurkunde zu erstellen. Dazu müssen Sie vor diesem Termin die Summe zum Erwerb der Immobilie plus 6 - 8 % für Nebenkosten auf Ihr spanisches Konto (wegen dem Devisennachweis) überwiesen haben.

  5. Vor dem Notar wird die restliche Kaufsumme per Bankscheck an den Verkäufer bezahlt. Wenn der Verkäufer der Immobilie eine spanische Firma, ein Spanier, oder ein in Spanien "Residenter" ist, benötigen wir eine Deviseneinfuhr Bestätigung, die Ihnen Ihre spanische Bank nach Überweisung der Restsumme auf Ihr Konto ausstellt. Die notarielle Kaufurkunde wird in spanischer Sprache ausgestellt . Deshalb ist es für ausländische Käufer obligatorisch einen vereidigten Übersetzer zu bestellen, der die Kaufurkunde übersetzt und ebenfalls unterzeichnet.

  6. Die Eintragungskosten belaufen sich auf:

  • 6.5% Kaufsteuer

  • 0,5% Registerkosten

  • 1% Notarkosten

  1. Für unsere Kunden erledigen wir die komplette Abwicklung bis zur Eintragung im Landregister. Wir können Ihnen jedoch auch einen Anwalt benennen, der Ihnen den kompletten Kauf abwickelt. Die Honorarkosten betragen je nach Aufwand zwischen 750,-- Euro und 1.500,-- Euro.

  2. Wenn Sie ein Objekt von einem "Nicht-Residenten" erwerben, werden von der deklarierten Kaufsumme 3% von Ihnen einbehalten und mit einem seperaten Scheck innerhalb eines Monats an das spanische Finanzamt (Tesoreria Puplica) abgeführt. Dies gilt nur für Objekte, die nach dem 31.12.1986 im Grundbuchamt eingetragen wurden. Dem Verkäufer steht es dann frei durch eine Steuererklärung diesen Betrag wieder vom Finanzamt zurückzufordern.

  3. Ein bis zwei Monate nach Registrierung des Eigentums erhält der neue Eigentümer eine Steuererhebung von der zuständigen Gemeinde. Dieser Steuerbescheid heißt Plusvalia. Die Plusvalia ist eine Steuer über den kalkulierten Mehrgewinn der sich auf den Verkehrswert des Grundstückes bezieht. Per Gesetz müßte diese Steuer der Verkäufer tragen, speziell in Lanzarote ist es jedoch allgemein üblich, dass der Käufer diese Steuer begleicht.

  4. Die Maklergebühr trägt in der Regel der Verkäufer, außer es wurden andere Vereinbarungen getroffen. Denken Sie daran, daß ein ordnungsgemäß arbeitender Makler auch seine Auslagen für Werbung, Büromiete, Auto, Telefon, Objektbeschaffung usw. hat.